Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird in der Regel eine Probezeit vereinbart. Während dieser Zeit – maximal für sechs Monate – kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Absatz 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit gelten in der Regel längere Kündigungsfristen. Obwohl die Probezeit nur die Kündigungsfrist betrifft, werden unter diesem Stichwort viele Probleme behandelt. Der nachfolgende Beitrag widmet si
Kann den Arbeitnehmer eine Mitschuld an seiner Erkrankung treffen? Welche Folgen hat dies aus arbeitsrechtlicher Sicht? Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen
Das Kölner Vermarktungsunternehmen WDR mediagroup
(WDRmg) veranstaltet am 30. November erstmals eine große
Jahrespräsentation seines Vermarktungsportfolios für ausgewählte
Werbekunden und Agenturen. Durch das Programm rund um die
Qualitätsmarken aus Radio und Bewegtbild führt der neue
Sportschau-Moderator Matthias Opdenhövel. Als Top-Act des Abends in
der Düsseldorfer In-Location "Sign" konnte Clueso und Band gewonnen
werden.
Traditionell waren es die Kollegen von OKI Deutschland, die europaweit Partner und Händler zum Oktoberfest in München luden. "Die Gelegenheit, heuer erstmals zu einer Wiener Wiesn einzuladen, wollten wir uns nicht entgehen lassen" erzählt Karl Hawlik, Geschäftsführer OKI Österreich.
Zum OKI VIP-Abend waren Top-Partner aus ganz Österreich angereist und ergaben ein äußerst illustres Gesamtbild aus Dirndln und Lederhosen. Stephan Satt
Ein aktueller Jahresvergleich des Wettbewerbs
"Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister" zeigt einen
positiven Trend. Dabei wird Service im verstärkten Wettbewerb immer
mehr Aufgabe des Personalmanagements.
Immer mehr Kunden sind mit dem Service ihrer Dienstleister
zufrieden: Dies zeigt ein aktueller Jahresvergleich des Wettbewerbs
"Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister" zwischen den Jahren
2007 bis 2011. Während sich die Kunden noch 2009 e
Mit Urteil vom 9.6.2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Vergütung für ein Praktikum während des Studiums zu den für den Bezug des Kindergelds schädlichen Einnahmen zählt und nicht um die Kosten für Miete und Verpflegungsmehraufwand gekürzt werden kann, wenn gleichzeitig der Wohnsitz am Studienort aufgegeben wird. Derartige Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung sind durch den Jahresgrenzbetrag f