6. Mai 2014. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH (Itzehoe) ist eröffnet. Damit sind aus Genussrechtsinhabern Gläubiger eines Insolvenzverfahrens geworden. Betroffene Anleger, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) in Erfurt, müssen sich nun schnellstens um professionelle Unterstützung kümmern.
Zwei wichtige Termine stehen für die betroffenen Anleger an. Die Gläubigerversammlung am 22. Juli 2014 in
Das Insolvenzverfahren für die Prokon
Regenerative Energien GmbH ist eröffnet. Nun stellen sich rund 75.000
Anleger mit Genussrechten die Frage: Was wird aus ihrem Geld? "Wie es
aussieht, kommen die Anleger mit einem blauen Auge davon", sagt
Rechtsanwalt Marc Gericke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte.
Unwirksame Genussrechtsbedingungen
Der Insolvenzbeschluss bietet für Anleger eine erfreuliche
Klarstellung: "Das Amtsgericht Itzehoe stü
die Sanierung der PROKON Regenerative Energien GmbH schreitet
weiter voran. Über den aktuellen Stand in dem Verfahren informiert
der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin in einer
Pressekonferenz.
Die Pressekonferenz findet statt am Freitag, den 2. Mai 2014 um
12:00 Uhr im Steigenberger Hotel Hamburg (Raum Galeria)
Heiligengeistbrücke 4 20459 Hamburg
Medien-Informationen liegen bereits ab 11 Uhr in dem Raum aus. Im
Ansch
Die Lage in der deutschen Solarindustrie bleibt
angespannt. Nachdem in den letzten Jahren chinesisches Preisdumping
zahlreiche Hersteller aus Deutschland in die Insolvenz getrieben hat,
verunsichert jetzt die von der Bundesregierung geplante Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Branche.
Alleine in den letzten sechs Monaten haben acht große deutsche
Hersteller Werksschließungen und Entlassungen ankündigen oder sogar
Insolvenz anmelden müssen. Na