Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rechte
der Bankkunden gestärkt: diesmal bei der Frage der
Kontoführungsgebühren für Girokonten. Ein einheitlicher Preis
pauschal für alle Buchungsposten ist unrechtmäßig. Ob Extragebühren
für bare Ein- und Auszahlungen grundsätzlich legal sind, dazu
äußerten sich die Richter bei der Urteilsverkündung am Dienstag
nicht. Banken können also weiterhin zusätzlich zu einer Grun
BusyLamp gewann im Jahr 2014 weitere namhafte
Kunden. Zum Kundenkreis zählen unter anderem der DAX-Konzern
HeidelbergCement AG, die Holtzbrinck Publishing Group, die ECE
Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG sowie die HSH Nordbank AG. Nach
knapp zwei Jahren der Marktreife wird die webbasierte Softwarelösung
zum Controlling von externen Rechtsberatungskosten bereits in über 30
Ländern eingesetzt. Es haben sich weitere DAX- und M-DAX-Konzerne für
die Nutzung des Pro
In den nächsten zwei Jahren sollen
Pflegefachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern von einem großen Teil der
bürokratischen Verpflichtungen befreit werden. Das hat Elisabeth
Beikirch, die ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für die
Entbürokratisierung der Pflege, angekündigt. Künftig wird sie die
Umsetzung der von ihr mit Fachleuten erarbeiteten Vereinfachungen
bundesweit koordinieren. "Es geht wirklich um ein Reset bei der
Pflegedokumentatio
Ziel des GKV-Spitzenverbandes, des Bundesverbands
privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der
Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
war es, zeitnah mit der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
zu starten und die in diesem Kontext vorliegenden Erfahrungen in die
Praxis umzusetzen. Daher haben die drei Verbände mit Unterstützung
des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann,
bereits im Sommer des vergan
Mit dem Erlass einer Verordnung zur Einrichtung
der gesetzlich vorgeschriebenen Schiedsstelle für die Vertragspartner
der Kinder- und Jugendhilfe ist Hessens Sozialminister Stefan
Grüttner nun einer Forderung des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. (bpa) und der freien Wohlfahrtspflege
nachgekommen. In den vergangenen Jahren hatte es nur mithilfe
langwieriger Gerichtsverfahren einen rechtssicheren Weg zur Klärung
von Streit- und Konfliktfällen zwisc
Die EU-Terminvorschau ist ein Service der
Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie
kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen
Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen
Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.
Kurzfristige Änderungen sind möglich!
Samstag, 10. Januar
EU-weit: Neue Regeln zur Beilegung grenzüberschreitender
Rechtsstreitigkeiten
Repräsentative Umfrage: Neue gesetzliche Regelungen
zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege werden zwar von weiten Teilen
der erwerbstätigen Bevölkerung als hilfreich eingeschätzt, allerdings
gibt es nach wie vor auch erhebliche Vorbehalte
Die neuen gesetzlichen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von
Familie, Pflege und Beruf sind zum Jahresbeginn in Kraft getreten.
Viele Erwerbstätige in Deutschland stimmen den verabschiedeten
Maßnahmen zu, wie eine aktu
Der Gesetzgeber legt Wert darauf, dass die Versammlungen von
Eigentümergemeinschaften an einem verkehrsüblich zu erreichenden und
allen Beteiligten zumutbaren Ort stattfinden. Die Privatwohnung eines
Verwalters – respektive: dessen Ehepartners – zählt nach Auskunft des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht dazu. Zumindest nicht
zwangsläufig.
(Amtsgericht Büdingen, Aktenzeichen 2 C 359/12)
Der Fall: Die Beziehungen zwischen einem Verwalter und einem
Der aktuelle Regelung zur Erbschaftssteuer wurde
kürzlich vom Verfassungsgericht gekippt. Bisher waren Erben von
Unternehmen unter bestimmten Auflagen komplett von der Steuer
befreiet. Hingegen wurde bei privaten Erben versteuertes Vermögen
nochmals belastet. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den
Gesetzgeber nun angehalten, bis 30. Juni 2016 das Steuerrecht zur
Erbschaftssteuer zu reformieren und die Ungleichbehandlung
weitestgehend auszuräumen.