Ein Hamburger Anleger verklagt die Deutsche
Postbank AG. Der Grund: Falschberatung in Zusammenhang mit dem Erwerb
von Anteilen an dem offenen Immobilienfonds "CS Euroreal". Die Klage
wurde beim Landgericht Hamburg eingereicht. Der 58jährige ehemalige
Fernmeldehandwerker, der seit 2009 arbeitslos ist, wollte im März
2010 seine Abfindung anlegen. Der Anlagebetrag sollte zur
Altersvorsorge dienen und jederzeit verfügbar sein. Auf Empfehlung
der Postbank hat er fü
Das renommierte Schweizer
Lebensversicherungsunternehmen Swiss Life, welches vor einigen Jahren
den AWD käuflich erworben hat, zeigt sich bei der Rückabwicklung von
Lebensversicherungen äußerst unkooperativ.
Im Zusammenhang mit dem Produkt "Swiss Select Garantieanleihe"
wurden mehrere hundert Anleger geschädigt. Die Anleger wurden
überredet, zusätzlich zu ihrem Eigenkapital noch einen Kredit
aufzunehmen. Es hat sich nunmehr jedoch herausgestellt,
Die grundgesetzwidrigen Verträge ESM und
Fiskalpakt greifen auch massiv in die Haushaltsrechte der
Bundesländer ein. Dieser Aspekt der verantwortungslosen
"Euro-Rettungsschirmpolitik" wurde bisher nicht gewürdigt. Den
Ländern wurde lediglich in Aussicht gestellt, dass der Bund
möglicherweise teilweise für finanzielle Folgen der Rettungsschirme
Ausgleich leisten könnte. Unter anderem wurde ein längst überfälliges
Bundesleistungsges
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.
(BDP) begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH), das die Rechtmäßigkeit der europäischen
Saatgutverkehrsgesetzgebung und damit der amtlichen Sortenprüfung
bestätigt. "Das Gericht hat eine wegweisende Entscheidung zum Schutz
der Landwirte und letztlich auch der Endverbraucher getroffen. Das
Urteil stellt sicher, dass auch weiterhin nur Sorten von hoher
Qualität
In Krisensituationen können GmbH-Geschäftsführer
verpflichtet sein, qualifizierte Berater hinzuzuziehen, um eine
Insolvenzgefahr auszuschließen. In diesem Zusammenhang weist der
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) auf eine aktuelle
Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH; Urteil vom 27. März 2012 –
II ZR 171/10) hin. "Das Urteil führt faktisch zu einer ständigen
Prüfungspflicht für den Unternehmensverantwortlichen, ob er ein
Innerhalb weniger Stunden haben bereits über 40.000
Menschen an die Ministerpräsidenten der Länder appelliert, das
umstrittene neue Meldegesetz im Bundesrat zu stoppen
(http://www.campact.de/melderecht/sn1/signer). Nach dem von der
schwarz-gelben Koalition im Bundestag verabschiedetem Gesetz sollen
Meldebehörden die Meldedaten an Werbetreibende und Adresshändler
verkaufen dürfen, ohne dass die Bürger das verhindern können.
Im Vorfeld der morgigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge gegen ESM und
Fiskalpakt warnt der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER im
Bayerischen Landtag, Hubert Aiwanger, vor einer überhasteten
Entscheidung: "Falls die begründeten Einwände gegen ESM und
Fiskalpakt als –offensichtlich unbegründet– vom Tisch gewischt
würden, wie von Merkel und Co. erhofft, müssten wir uns ernsthafte
Sorgen um die Zukunft des
Hauptgutachten bescheinigt dem GlüÄndStV
Untauglichkeit
BETFAIR PLC. Die Monopolkommission, das offizielle
Beratungsgremium der Bundesregierung für Fragen der
Wettbewerbspolitik, beurteilt den vor nur einer Woche in Kraft
getretenen Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) der Länder
in ihrem am Freitag vorgestellten 19. Hauptgutachten als nicht
geeignet, die gesellschaftlichen Ziele effizient zu erreichen. Aus
diesem Grund hält die Mo
– Aufwendungen für einen in der eigenen Wohnung befindlichen Raum
unterliegen nicht zwingend dem Abzugsverbot für ein häusliches
Arbeitszimmer.
– Hat sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber
verpflichtet, an mehreren Arbeitstagen von zu Hause an seinem
Telearbeitsplatz zu arbeiten, kann er die ihm hierfür entstehenden
Erwerbsaufwendungen in voller Höhe abziehen.
Arbeitgeber wünschen sich von ihren Mitarbeitern immer mehr
Flexibilitä
Phoenix-Mandanten der Kanzlei PWB Rechtsanwälte
(www.pwb-law.com) werden mehr Geld aus der Insolvenzmasse ausgezahlt
bekommen. Dank einer weiteren, von PWB Rechtsanwälten gewonnenen
Musterklage steht nun rechtskräftig fest, dass der Insolvenzverwalter
keine vermeintlichen Bestandsprovisionen und Handelsverluste in Abzug
bringen darf.
Die Forderungen des Phoenix-Anlegers, so das im Juni 2012
rechtskräftig gewordene Urteil, müssen vom Insolvenzverwalter ohne
Abzug