Eine Pleite wird jetzt für Zulieferer des
insolventen Unternehmens zu einem existenzbedrohenden Problem: Der
Insolvenzverwalter kann das Geld, das die Zulieferer vom insolventen
Unternehmen für ihre Leistungen überwiesen bekommen haben,
zurückfordern – in voller Höhe und bis zu zehn Jahre nach
Rechnungsstellung. Das ist das Ergebnis einer neuen Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs. "Viele Zulieferer insolventer Unternehmen
wissen nichts über das Damokle
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vollständige Transparenz in Zeit, Kosten und Qualität der
Dokumentensichtung.
Rechtsabteilungen agieren zunehmend als Geschäftspartner mit der
Aufgabe, Risiken gegen Kosten abzuwägen und gleichzeitig solide
Rechtsstrategien verf
In einem Unternehmen ist kein Bereich derart von so vielen
gesetzlichen Bestimmungen und Änderungen betroffen, wie die Lohn- und
Gehaltsabrechnung. Hinzu kommen enorm komplexe Bausteine der
Entgeltoptimierung und betrieblichen Altersvorsorge. Die damit
verbundenen Einrichtungen und etwaige Änderungen fordern das
Fachpersonal in immer kürzer werdenden Abständen durch ständig
komplexere Themen und Prozesse. Die daraus resultierende
Weiterbildung der Fachabteilung
Das Bundeskartellamt blendet die Schattenseiten seiner Bilanz 2014
aus. Die ökonomischen Auswirkungen der aktuellen Kartellamtspraxis
auf die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes und auf
damit verbundene Arbeitsplätze bleiben ausgeblendet.
Der Beitrag zum Bundeshaushalt und Rekordhöhe des verhängten
Bußgelds werden als allein bestimmende Messgröße für den Erfolg der
Behörde ausgegeben.
Die B. Braun Melsungen AG hat am 16.12.2014 vor
dem Landgericht Düsseldorf eine Patentverletzungsklage gegen die
Becton Dickinson GmbH gewonnen (Az. 4b O 57/13). Danach darf Becton
Dickinson das Produkt "Venflon Pro Safety" in den Größen 14G bis 22G
("Venflon Pro Safety") nicht mehr in Deutschland vertreiben, da
dieses Produkt das europäische Patent EP 2 319 556 B1 (Klagepatent)
für Sicherheitsvenenverweilkatheter von B. Braun verletzt. Das
Kla
Für Land- und Forstwirte ist das Urteil ein gutes
Signal: Die Familienunternehmen sollen nicht durch hohe
Erbschaftsbesteuerung zerschlagen oder Arbeitsplätze gefährdet
werden. "Denn das Bundesverfassungsgericht will den Ast auf dem die
Wirtschaft und die Arbeitnehmer sitzen, nicht absägen", kommentierte
Michael Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der
Grundbesitzerverbände e.V. am Mittwoch das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes zu
"Nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts schlägt der Mittelstand die Einberufung
eines Runden Tisches der Bundesregierung zur Erbschaftsteuer vor."
Dies erklärte Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes
mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW), in persönlichen Schreiben an
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Sigmar
Gabriel und Bundesratspräsident Volker Bouffier. Der Mittelstand
brauche verlässliche Rahmenb
"Man darf die Kuh nicht schlachten, die man melken
will." Wir hoffen,dass das Bundesverfassungsgericht morgen die
bisherigen Verschonungsregeln für Betriebserben in Land und Forst
bestätigt, denn sonst würde die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum
erheblich geschwächt, sagte Michael Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender
der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V. (ARGE) am
Dienstag in Berlin. Er appellierte an die Politiker der Großen
Ko
Im Bereich von Anwaltskanzleien zeichnen
sich ähnlich der Entwicklung in Industrie und Handel weitere
Konzentrationstendenzen ab. Der zunehmenden Komplexität in der
Fallbearbeitung und Rechtsvertretung, die nicht zuletzt der
steigenden Gesetzesflut geschuldet ist, können Rechts- und
Patentanwälte nur durch ein immer breiteres, eigenes
Kompetenzspektrum begegnen und setzen deshalb vermehrt auf Größe und
Wachstum. Damit einher steigen die Anforderungen an die
Der zuletzt vom EU-Rat vorgestellte Kompromissvorschlag zur
Insurance Distribution Directive (IDD, ehemals als IMD 2 bekannt)
sorgt für Erleichterung in der deutschen Versicherungsbranche. Eine
detaillierte Offenlegung der Vermittlervergütungen oder gar ein
Provisionsverbot sind als EU-Vorgabe vom Tisch. Dennoch hat die IDD
das Potenzial, den Versicherungsmarkt neu zu ordnen. Versicherer und
Kunden müssen sich auf Veränderungen in der Beratung und dem Vertrieb
einst