Mit dem im Entwurf vorliegenden
Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) will die Bundesregierung mehr
Verbraucherschutz erreichen und gleichzeitig die Versicherer
entlasten. Doch das Gesetz, das voraussichtlich Mitte Juli vom
Bundesrat beschlossen wird, droht die IT-Abteilungen der
Lebensversicherer zu überlasten. Das ergibt eine aktuelle
Marktbeobachtung des Software- und Beratungshauses PPI AG.
Der Gesetzesentwurf der großen Koalition soll es sowohl den Kunden
als auch Vers
Die Marseille-Kliniken AG hat die Valora Effekten
Handel AG damit beauftragt, eine Handelsplattform für Anteilseigner
zu schaffen. Über die Valora Effekten AG können die Käufer und
Verkäufer der von der Börse genommenen Aktien ab dem 11. August 2014
miteinander in Kontakt treten und diese dort handeln. Die Valora
Effekten Handel AG ist das älteste und größte börsenunabhängige
Handelshaus für unnotierte Aktien.
Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich anlässlich
des Kongresses Deutscher Lokalzeitungen am 24. Juni in Berlin für
kartellrechtliche Maßnahmen gegen den Internet-Konzern Google
ausgesprochen."Es kann nicht sein, dass Internet-Giganten ihre
Marktmacht auf Kosten der Verlage missbrauchen . Auch wir wollen dazu
beitragen, dass Ihre Geschäftsmodelle zukunftsfähig bleiben, denn
Zeitungen sind für die Demokratie unverzichtbar", sagte Maas in der
Friedri
Seit 1924 gibt es das Unternehmen HAPPICH. Und seit 1929 gehört
ein weltweit verbreiteter Schnellverschluss namens "Tenax" als
geschützte Marke fest zum Produktsortiment des Wuppertaler
Traditionsunternehmens, das zu den führenden Ausstattern von Nutz-
und Spezialfahrzeugen zählt. Doch die geschützte Markenbezeichnung
"Tenax" für Schnellverschlüsse wurde in den letzten Jahren auch durch
unautorisierte Händler und für Produ
Der Gesetzgeber setzt deutsche Versicherungen beim
Geschäft mit Lebensversicherungen finanziell erheblich unter Druck.
Bereits ab Januar 2015 entsteht bei den Vertriebs- und
Abschlusskosten eine Finanzierungslücke von bis zu 40 Prozent. Der
Grund: Mit den von Bundesrat geforderten Anpassungen am
Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) sinkt der zulässige
Höchstsatz, um diese Ausgaben aus Beitragszahlungen von Versicherten
zu decken. Damit stehen vor allem kleinere Anbie
Als inhuman und verfassungswidrig kritisiert der
Paritätische Wohlfahrtsverband die auf Nothilfe und Akutversorgung
beschränkte medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland.
Der jetzt bekannt gewordene Referentenentwurf des
Bundesarbeitsministeriums zur Neuregelung des
Asylbewerberleistungsgesetzes klammere den Bereich der medizinischen
Versorgung komplett aus und ignoriere damit die Grundrechte in
Deutschland lebender Flüchtlinge.
Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat am
17.06.2014 über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die
Regelungen des Landesglückspielgesetzes Baden-Württemberg (LGLüG)
sowie gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 (GlüStV) betreffend
gewerbliche Spielhallen richteten, sein Urteil gesprochen. Aus Sicht
der Automatenwirtschaft zeigt sich, dass das LGlüG als auch der
GlüStV 2012 mit einer "heißen Nadel gestrickt worden sind&q
– Wertpapieraufsicht ESMA strebt strenge Regeln bei Provisionen an
– Vorschlag zur Umsetzung der MiFID II stärkt Anlegerschutz
– BVDH: "Nur vollständiges Provisionsverbot verhindert
Interessenkonflikte in der Beratung"
Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA (European Securities and
Markets Association) will Provisionen nur noch erlauben, wenn sie
nachweislich dem Wohl der Kunden dienen. Dies schlägt sie in ihrem
aktuellen Papier zur Umsetzun
Das Landgericht Aurich hat mit Schlussurteil vom
06. Juni 2014 die EFC AG, eine im Bereich der Vermittlung von
Finanzanlagen tätige Aktiengesellschaft, wegen mangelnder
Plausibilitätsprüfung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von
172.671,21 EUR verurteilt.
Der Kläger, ein Arzt aus Wiesbaden, wurde von Hahn Rechtsanwälte
vertreten. Er hat am 25. August 2008 eine Kommanditbeteiligung an der
MS "Michigan Trader" Schiffahrts GmbH & Co. KG &uum
Mit aktuellem Urteil vom 03.06.2014 hat das
Landgericht (LG) Ingolstadt festgestellt, dass die Deutsche Bank vor
den Abschlüssen der Spread-Ladder-Swaps ihre Kunden nicht fahrlässig,
sondern vorsätzlich falsch beraten hat. Deswegen sei nicht von einer
Verjährung der Schadensersatzansprüche auszugehen.
Das Urteil des LG Ingolstadt ist eine erwartete Konsequenz aus dem
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.03.2011. Der BGH hatte
festgestellt, dass die Deutsche