Das Urteil ist eine längst überfällige Reaktion
auf die menschlichen Dramen, die sich tagtäglich in unseren
Krankenhäusern und Pflegeheimen abspielen. Entscheidungsunfähige
Patienten und ihre Angehörigen sehen sich dort einer
Hochleistungsmedizin schutzlos ausgeliefert. Sie erhält Leben, weil
es technisch möglich ist – und erzwingt so oft doch nur eine
gnadenlose Sterbeverlängerung. Im Zweifel auch gegen den Willen des
Patienten. Eine unkl
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses,
Wolfgang Bosbach (CDU), hat sich gegen den Plan der Bundesagentur für
Arbeit (BA) gewandt, die Briefe Arbeitsloser künftig von der
Deutschen Post einscannen zu lassen. "Ich halte das für
datenschutzrechtlich problematisch", sagte er der Online-Ausgabe der
in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstag). "Ich kann
verstehen, dass Absender Briefe dann nur noch mit Bauchschmerzen
einwerfen. Denn
Ein Anwalt rät der Tochter einer 71-jährigen
Wachkomapatientin, den Schlauch zu deren Magensonde zu durchtrennen.
Die Tochter und der Anwalt werden freigesprochen. Sind jetzt alle
Dämme gebrochen? Kann nun niemand mehr darauf zählen, in hilflosem
Zustand jede erdenkliche ärztliche Hilfe zu bekommen? Ist seit
gestern gar die aktive Sterbehilfe erlaubt? Die Antwort auf alle drei
Fragen lautet nein. Und: Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist
richtig. Denn in dem jetz
Wolfgang Kubicki ist immer für eine Schlagzeile
gut. Der Kieler FDP-Landeschef ist ein Freund der klaren Worte – und
irritiert dabei nicht nur den politischen Gegner. Auch im eigenen
Lager gilt er als unberechenbar. Was der smarte Rechtsanwalt jetzt
kurz vor dem Krisentreffen in einem Interview vom Stapel lässt, ist
selbst für Kubickis Verhältnisse bemerkenswert: Eine
Fundamentalkritik am Erscheinungsbild der Bundespartei, eine
schallende Ohrfeige für Guido Wester
Juristisch ist ein klärendes Wort gesprochen. Der
Wille eines todkranken Menschen, nicht mehr künstlich am Leben
erhalten zu werden sondern in Würde sterben zu können, ist demnach
höher zu bewerten als die vermeintliche Verpflichtung,
lebenserhaltende Maßnahmen bis zum bitteren Ende durchzuführen.
Anders gesagt: Mit anderen Worten: Das Selbstbestimmungsrecht des
Menschen hat über den Tod hinaus Anerkennung gefunden. Endlich, sagen
viele. Und wer jet
Der Bundesgerichtshof hat klar, klug und abgewogen
entschieden. Er hat nicht nur den Ärzten Rechtsklarheit verschafft,
sondern auch das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt. Sie
können sich nun darauf verlassen, dass ihr formulierter Wille auch
respektiert wird. Das Urteil ist aber noch mehr: Auch wenn es den
rechtlichen Rahmen zur Sterbehilfe klarer steckt, entlässt es die
Handelnden nicht aus ihrer ethischen und moralischen Verantwortung:
Es kann nicht die i
Deutschland ist ein starkes Land. Ein Land, in
dem sich die große Mehrheit der Einwohner viel leisten kann, weil sie
viel leisten. Und weil die Menschen in Deutschland gelernt haben,
sich klug und beweglich auf unterschiedliche Situationen
einzustellen. Trotz des jüngst beobachteten Führungsversagens im Land
weisen viele Daten wieder nach oben. Die große Finanz- und
Wirtschaftskrise der vergangenen Monate haben die Deutschen
überraschend gut weggesteckt. Dafü
Seit 2009 gilt in Deutschland das
Patientenverfügungsgesetz. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht das
Selbstbestimmungsrecht des Menschen als Ausdruck seiner
grundgesetzlich garantierten Würde. Das bedeutet: Eine
Patientenverfügung ist verbindlich. Ärzte haben sie bei all ihren
Maßnahmen zu beachten, wobei es auf das Stadium einer Krankheit nicht
ankommt. Daraus folgt: Sie haben alles zu unterlassen, was das Leben
eines Patienten gegen seinen Willen verlängert.
Im Rahmen des 5. Jubiläumsjahres des phæno zeigt der Wolfsburger Künstler Eimo Cremer vom 2.7. bis 4.8.2010 seine faszinierende Installation "Kreisende Kuben" inmitten der Experimentierlandschaft im Krater.
"Kreisende Kuben" ist eine komplexe Lattenkonstruktion, die aus zehn ineinander verschachtelten Kuben mit der Kantenlänge von 2 Metern besteht. Das Lattenwerk mit 7 Metern Höhe und Durchmesser schwebt unter der Decke und wird von einem M
Die Tibet Initiative Deutschland (TID) startet
heute ihre Kampagne "GreenTibet.FreeTibet." gegen die
Umweltzerstörung und für die Achtung der Menschenrechte in Tibet. Die
erste Aktion im Rahmen der Kampagne gilt dem prominenten tibetischen
Umweltaktivisten Karma Samdrup, den ein chinesisches Gericht gestern
zu 15 Jahren Haft verurteilt hat.
Die TID fordert die unverzügliche Freilassung von Karma Samdrup
sowie seiner beiden Brüder Rinchen Samdrup und Jigme N